Sven Heunert
Seit 2012 bin ich bei der Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des BAFU zuständig für den Erdbebenschutz von Infrastrukturanlagen, wie z. B. die Stromversorgung, der Schienenverkehr oder die Abwasserentsorgung.
Infrastrukturen stellen die Lebensadern unserer Gesellschaft dar. Um Schäden und Betriebsunterbrüche mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen zu minimieren, setzt der Bund ein durch den Bundesrat beschlossenes Massnahmenprogramm um. Zusammen mit den Aufsichtsbehörden werden für gewisse Infrastrukturen besondere Vorschriften zur Erdbebensicherheit erlassen und deren Umsetzung kontrolliert. In anderen Bereichen werden durch die Zusammenarbeit mit Dachverbänden die Umsetzung von Massnahmen gefördert (siehe auch Faktenblatt "Erdbebenschutz von Infrastrukturen").
Beispiele von Vollzugshilfen und Publikationen:
- ESTI-Richtlinie Nr. 248 zur Erdbebensicherheit der elektrischen Energieverteilung in der Schweiz
- Beurteilung der Erdbebensicherheit bei der Genehmigung von Bauvorhaben der Zivilluftfahrt
- Merkblatt und Formular zum Nachweis der Erdbebensicherheit bei Gebäuden von Rohrleitungsanlagen
- Publikation UW 1903 "Erdbeben im Notfall- und Kontinuitätsmanagement