«Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen aufzuteilen: Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen und der andere hat die Wahl.»

GUSTAV STRESEMANN

Das Handelsgericht ist ein sogenanntes Fachgericht. Die Urteile des Handelsgerichts werden grundsätzlich durch drei Richterinnen oder Richter gefällt, davon zwei Fachrichterinnen oder Fachrichter.

Als Handelsrichter bin ich seit 2009 tätig. Ich wurde vom Grossen Rat für eine weitere Amtsperiode bis Ende 2028 gewählt.

Die Fälle sind komplex und die Unterlagen umfangreich. Meine Aufgabe sehe ich als erreicht, wenn wir einen Vergleich erreichen mit dem beide Parteien leben können. Dies ist die grosse Herausforderung.